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   LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18   

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https://dejure.org/2020,85116
LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18 (https://dejure.org/2020,85116)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.04.2020 - 4 O 58/18 (https://dejure.org/2020,85116)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. April 2020 - 4 O 58/18 (https://dejure.org/2020,85116)
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  • OLG Hamburg, 26.09.2014 - 1 U 84/14

    Kaufvertrag: Schadenersatz wegen Nichterfüllung aufgrund der Ersteigerung eines

    Auszug aus LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18
    Soweit die Klägerin auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 26. September 2014, 1 U 84/14, verweist, ist zunächst einmal festzustellen, dass die Auslegung von Willenserklärungen stets die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

    Auszug aus LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18
    Dies ist nicht nur im eigentlichen Sinn als Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß §§ 119 ff. BGB zu verstehen, sondern wird durch Hinweise von eBay zur Angebotsbeendigung erläutert, die auch andere Tatbestände, wie etwa den unverschuldeten Verlust des Artikels bezeichnen (vgl. BGH, Urteil v. 23.09.2015, VIII ZR 284/14).Für das Vorliegen eines solches zum Abbruch der Auktion berechtigenden Grundes ist der Beklagte beweispflichtig.
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 182/17

    Indizien für ein Vorgehen als "Abbruchjäger" bei eBay-Internetauktionen

    Auszug aus LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18
    Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Bieters bei Internetauktionen kommt lediglich dann in Betracht, wenn seine Absicht von vornherein nicht auf den Erfolg des Vertrages, sondern auf dessen Scheitern gerichtet ist, er also den angebotenen Gegenstand gar nicht erwerben will, sondern auf den Abbruch der Auktion abzielt, um daraufhin Schadensersatzansprüche geltend machen zu können (vgl. BGH, Urteil v. 22.05.2019, VIII ZR 182/17).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus LG Bonn, 27.04.2020 - 4 O 58/18
    Der Empfänger darf der Erklärung dabei nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen, sondern muss unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat (vgl. BGH, Urteil v. 21.05.2008, IV ZR 238/06, Rn. 30).
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